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Mediation

Mediation § nach dem MediationsG

Streit, Ärger und Stress? Gerichtsverfahren verhindern!

Die Anwalts- und die Gerichtskosten vermeiden!

Mediation

Wie schnell ist man heute in einen Streit und in einer ernsthaften Krise verwickelt. Die Situation setzt Ihnen emotional zu? Sie suchen nach einem Ausweg, bloß keinen Anwalt und schon gar nicht vor Gericht?

In vielen Fällen wäre der Anwalt und ein Gerichtsverfahren vermeidbar. Auch wenn der Konflikt festgefahren ist, kann dieser immer noch in einem Konsens gelöst werden. Sie stehen vor oder möchten:

  • einer Ehescheidung
  • einen Arbeitsvertrag auflösen
  • den Gang vor das Gericht meiden
  • lange Rechtsstreitigkeiten verhindern
  • den Ärger und Stress gütlich zu Ende bringen?

Dann lassen Sie uns über Ihren Konflikt sprechen. Alles über die Mediation erfahren Sie im nächsten Reiter oder im Gespräch mit mir. Nehmen Sie daher schnell mit mir Kontakt auf.

Was ist eine Mediation und wie läuft diese ab?

Mediation

Die Mediation:

(1) Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.

(2) Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.

  • 1 Abs. 1 und Abs. 2 MediationsG

Die Grundpfeiler der Mediation

Wichtige fünf Grundpfeiler einer jeden Mediation sind …

  1. Eigenverantwortlichkeit der Medianten
  2. Freiwilligkeit der Teilnahme am Mediationsverfahren
  3. Transparenz aller relevanten Informationen
  4. Vertraulichkeit (mit streng geregelten Ausnahmen)
  5. Ergebnisoffenheit im Streben nach einem Konsens

Eigenverantwortlichkeit bedeutet …

… dass die Medianten die Entscheidungsfindung nicht an den Mediator oder etwa ein Gericht abgeben, sondern selbst, gemeinsam und freiwillig auf einen Konsens hinarbeiten.

Nur wenn alle Konfliktparteien einverstanden sind, darf der Mediator Einzelgespräche führen oder Dritte (das Recht/Anwalt) hinzuziehen.

Freiwilligkeit bedeutet …

… dass sich Medianten und Mediator so lange an die Regeln der vereinbarten Mediation binden, wie sie eine faire und ausgeglichene Kommunikation für möglich halten. Der Weg vor Gericht steht offen, beendet aber das Verfahren.

Der Mediator bleibt neutral, darf das Verfahren aber auch selbst beenden, wenn er keine Erfolgsaussicht hat.

Transparenz bedeutet …

… dass die Medianten alle entscheidungsrelevanten Punkte offenlegen und sämtliche Informationen zur Verfügung stellen, die für eine Konfliktlösung notwendig sind.

Der Mediator ist verpflichtet, alle Umstände offenzulegen, die seine Neutralität beeinträchtigen könnten.

Vertraulichkeit bedeutet …

… dass alle an der Mediation Beteiligten zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet sind, sofern die Offenlegung nicht notwendig wird oder gesetzlich vorgeschrieben ist, z. B.

  • zur Umsetzung bzw. Vollstreckung der Vereinbarungen
  • zur Abwendung körperlicher oder psychischer Integritäts-Gefährdung (Stichwort Kindeswohl)

Ergebnisoffenheit bedeutet …

… dass die Konfliktlösung in einem wirklichen Konsens und einer nachhaltigen Auflösung des Konflikts bestehen soll, bei dem keine der Parteien einen Nachteil erfährt, auch nicht nachträglich.

Nur ausgebildete, zertifizierte Mediatoren können im Sinne der gesetzlichen Regeln neutral und verantwortlich handeln.

Zusammenfassung:

  • Eine Mediation erfolgt am besten dann, wenn kein anderes Verfahren gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Die Mediation lässt alle Teilnehmer eigenverantwortlich entscheiden, nicht einen Schlichter.
  • Der Konsens aus einer Mediation löst den Konflikt meistens nachhaltig und vermeidet den Rechtsweg.
  • Einer Moderation ist die Mediation überlegen, weil allen Beteiligten eine Struktur zur Verfügung steht.
  • Konflikte per Mediation zu lösen, ist kostengünstig.

Sie möchten wissen, ob für Ihren Konflikt die Mediation das richtige Verfahren ist? Lassen Sie uns über Ihren Konflikt sprechen! Mit einem Abschlussmemorandum, welches Sie notariell beglaubigen können, kann ein Konsens (Rechtswirksamkeit) erlangt werden. Dies sichert alle Parteien zusätzlich ab und stellt eine Verbindlichkeit her. Ein notariell beglaubigter Konsens hat vor Gericht Bestand und ist vollstreckbar.

Häufige Fragen
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